7. Juli 1997
Sonnenbergstrasse 3
3013 Bern
Sehr geehrter, lieber Herr Seiler!
Am Ende unseres langen Gesprächs vom 30.Juni haben Sie mich gebeten, Ihnen mein im Kern positives Urteil über Ihren "Aufsatz zur 150-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1848-1998), Erbe, Ansatz zu einem neuen Verständnis der Europäer und Schweizer Geschichte noch schriftlich mitzuteilen. Ich will dies nun tun.
Die Abhandung verdient als ungewöhnliche wissenschaftliche Leistung eines nichtpromovierten, beruflich voll in Anspruch genommenen Rechtspraktikers hohe Anerkennung. Sie beruht auf jahrzehntelangen Studien allgemein-, rechts- und sprachgeschichtlicher sowie archäologischer Literatur verschiedenster Staaten, besonders aber auf unmittelbarer Kenntnis von Sprechweise und Gedankenwelt der Bewohner Ihrer engeren Heimat, des Falbkantons Obwalden, aus dessen Bereich Sie viele Einzelheiten, z.B. die Etymologie von Melchsee-Frutt, erörtert haben. Hauptthese des Buches ist die Behauptung, dass germanische Elemente die Schweizer Geschichte bis zur Gegenwart stärker prägen, als die herrschende Meinung annimmt. Diese These ist hochinteressant und einer gründlichen Prüfung würdig, die insbesondere durch die Zeit vor 1200 betreffende Ausgrabungen möglich würde. Die von Ihnen geübte Kritik an Mythen, als welche Sie Wilhelm Tell, den Bundesbrief von 1291, das Weisse Buch von Sarnen aus dem 15. Jahrhundert sowie vor alle, den von den Bevölkerung hochverehrten heiligen Bruder Klaus ansehen, wirkt überzeugend, desgleichen Ihre Forderung, solche Elemente des schweizerischen Staatsdenkens durch archäologische uns sprachvergleichende Erforschung der Siedlungsgeschichte des frühen und hohen Mittelalters zu ersetzen. Imponierend ist auch Ihr Anliegen, die ganze Gedankenreihe bis zur Gegenwart fortzuführen und z.B. die unterschiedlichen Ergebnisse der Volksabstimmungen zum EWR Beitritt - Ablehnung in der Deutschschweiz, Zustimmung in der Westschweiz und im Tessin - durch mehr als tausendjährige Denktraditionen zu erklären.
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Viele von Ihnen untersuchte Einzelheiten und ebenso Ihre Hauptthese sind so gewichtig und für das künftige politische Denken der Schweizer so bedeutungsvoll, dass es äusserst schade wäre, wenn die Schrift nicht einer breiten Publikum und vor allem künftigen Forschem zugänglich gemacht würde.
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Die Bereinigung des Textes in eine leichtverständliche Passung wird zwar erhebliche Mühe bereiten, die Ihnen persönlich als beruflich stark belastetem Rechtsanwalt kaum zuzumuten ist. Sie sollte aber dennoch erfolgen, da andernfalls der reiche, für ganz Europa hochbedeutsame Gehalt des Werks nicht zur Geltung kommen kann. Zu wünschen wäre, dass ein begabter Mitarbeiter oder ein Forschungsinstitut die sprachliche Bereinigung vornimmt, während Sie selbst nur noch einige Punkte des Textes überdenken und eventuell neu gestalten müssten. In der Hoffnung, dass Ihnen dies gelingen wird, sende ich Ihnen mit Dank für das mir bekundete Vertrauen Ihre Abhandlung zurück.
Mit den freundlichsten Grüssen
gez. Rudolf Gmür
Brunnegg, 12.9.94
Sehr geehrter Herr Seiler,
Es ist sehr liebeswürdig, dass Sie mir Ihre grosse Arbeit "Erbe" zugeschickt haben. Wird Sie auch als Buch publiziert?
Nach meiner Meinung ist die Crux der Schweizer Geschichte, dass man dabei an das Territorium und die Grenzen des langsam gewordenen heutigen Staatswesens denkt. In älteren Zeiten waren diese Länder, Städte und Völkerschaften nicht nur untereinander sehr verbunden, sondern vielfach mit anderen Ländern und Herrschaften verknüpft. Das "Ausland" hat wohl erst infolge des Burgunder-Krieges (und Schwabenkrieges) den Begriff und das Dasein einer "fast" staatlichen Gemeinschaft Schweiz wahrgenommen. Die vielen Allianzen mit fremden Mächten und Fremdendienst haben nach vielen Seiten diese eigen. Länder mit dem "Ausland" verbunden. Wenn man nur an die am Wiener Kongress 1815 (im "Interesse Europas") festgeschriebene Neutralität denkt, kann man nicht vergessen, dass noch in den 1770er Jahren der Stand Zürich ein Bündnis mit Frankreich abschloss.
Sehr begrüssenswert ist Ihr Rückgriff auf die Mischung von Stämmen und Völkern, aus denen dieses Volk zusammengesetzt ist. Ausser deutschem Gewohnheitsrecht herrschte im Süden noch lange fränkisch-lombardisches Recht.
Mehr können meine 93-jährigen Augen schwer lesen und schreiben.
Mit freundlichen Grüssen
J. R. von Salis verstarb vor Fertigstellung dieses Werkes. Das nachgesuchte ausführliche Vorwort konnte er nicht mehr schreiben. Diese aufmunternden, freundlichen Wort werden deshalb der Ausgabe vorangestellt. Es gab noch andere Reaktionen zahlreicher "Lektoren", denen ein Entwurf zugestellt worden war. Viele reagierten mit aufmunternden brieflichen Äusserungen. Andere schwiegen dazu. Die vielen aufmunternden Worte haben dem Verfasser den Mut gegeben, das Werk voranzutreiben, zu vollenden und in Manuskriptform für den Gebrauch Bibliotheken auf Mitte/Ende 1997 herauszugeben. Ihnen allen sei gedankt. Danke für eine wohlwollende Aufnahme der Arbeit und für die vielen Anregungen. Eine Buchform wird sich, Akzeptanz und Interesse vorausgesetzt, von selber einstellen.
Bern, den 8.3.1997, Ulrich Seiler