Der Verfasser fand auf Melchsee-Frutt am 14. August 1993 einen Stein. Darauf glaubt er eine Landkarte in germanischen Runenzeichen zu erkennen, die Rune "D" und der Rune "T", welche durch Striche miteinander verbunden waren. Der Stein stellt sich als selbständiger Teil dar*. Mit diesem Stein ist die frühe, heidnisch-germanische Besiedlung des Berner Oberlandes und Obwaldens vor dem 7. Jh. klar zu beweisen. Dieser Stein ist das erste und wohl älteste Beweisstück germanisch-heidnischer Darstellungen, welche sich bisher nur im friesischen Bereich Norddeutschlands und Dänemarks fanden. Der Stein ist 19 cm breit, 19 cm hoch und 11 cm tief. Er dürfte das Produkt eines germanischen rein heidnisch-orientierten Älplers sein, der unbeeinflusst von Christlichem, der seine konkrete Alp- Weltvorstellung seiner Götterwelt auf den Stein ritzte.
Unsere These beinhaltet eine frühe germanische Besiedlung des heute ab dem Rhein als Schweiz bezeichneten Gebietes. Ab -200, zuletzt ab dem Stichtag 31.12.504/ 1.1.505, als der Rhein gefroren war, war der Durchbruch gegen die Römer endgültig geschafft. Der letzte Pactus gab den alamannischen Germanen "freien" Lauf. Diese INGEN-Germanen trafen altrechtliche, bereits etablierte Germanen an, welche bereits früher Pacte mit den Römern errungen hatten. So nicht nur die Franken des Pariser-Beckens, es gab auch solche in Schwyz, im Berner Oberland und in Obwalden, ebenso in Spanien, überall im römisch besiedelten Reich. Und es gab in der Schweiz auch die Bibrakte-Kelten. Sie bildeten 1315 und 1491 das Freiheitssubrat, welches es, germanischem Recht folgend zu bewältigen galt. Germanen machten im Verhältnis 1:6 die Minderheit aus. Ihre Überlegenheit basierte auf dem mythisch-mystischen Monopol. Germanisches konsumierte nach der neuen Freiheit, politisch die mythisch toten Ur- und Neukelten. Diese ehemaligen keltischen Neu-Germanen spielen eine wichtige Rolle im Gebiet der Schweiz. Sie sind das Salz, aus welche die Demokratie der Neuzeit sich bildete. Sie treten uns nach -52 als Leten der Römer dann in unserem Mittelalter als Korporationenbildung des 14. Jh. Entgegen und als Mitstreiter und Sieger - als Rückübereigner (=Enteigner) von den Römer Enteignetem und von den Franken und Ihren Rechtsnachfolger Enterbtem. Die Klöster hatten im Gebiet der "Schwyzer", d.h. deren Verbündeten, als die fränkisch-merowingische, feudale Verwalter ab 1315 ausgelebt, dies seit dem Schlacht-Pech Leopolds. Die "Kelten" nahmen sich von den selbsternannten Erben Roms, den Erben der Franken und Merowinger, zurück, was Ihnen das Schlachtglück offerierte. Ab 1315 bildeten sich die neuen Korporationen in Obwalden. Diese Aufarbeitung ist möglich, weil die Korporationen bestehen, die Archive in Engelberg ebenfalls.
Im Schlachtglück liegt die Ursache schwy(ei)zerischer Ausnahme-Situation gegenüber Resteuropa, welches anderswo in der feudalen Bewegung aufging.
Die Besiedlung des baselländischen Gebietes und der ganzen Schweiz bis an der Léman erfolgte ab dem 1.1.505 innert kürzester Zeit von 10-20 Jahren. Noch fehlen systematische Grabungen, weil das Interesse und das Geld nicht zur Verfügung gestellt werden. Es scheint in der Schweiz, ganz anders als in Deutschland, niemanden zu interessieren, wie die Besiedlung in der Zeitspanne -200 bis ca. 746 ablief.

Der Runen- Stein
enthält einen Plan des Gentales, der Tannalp (Dano's Alp), Melch-See-Frutt. Die
Berggruppen. stellen Götterzeichen dar Freia -Thor, (Donar). Ein Kult-und Opferwagen auf
vier Rädern ist auszumachen. Das Gental zieht sich von rechts unten nach links oben. Die
Morgensonne ist als im Uhrzeigersinn "drehender" Sonnenwind* unten links, die Abend-Sonne Mitte rechts, ist als im Uhrzeigersinn
dargestelltes Sonnenwindrad auszumachen.
Göttin Freia steht als schlanke Figur, mit zwei deutlichen Brüsten oben rechts, nach links zu Thor schauend. Thor blickt, phallusbewehrt, von ihr weg. Das Titlis-Berggebiet liegt unten im Runen-Teil des "T" (Pfeil). Das Gental ist als Linie (unten Mitte, von 5 bis links 11 Uhr) mit der Rune "D" deutlich verbunden. Die "D" enthält weitere "T"-Teile. Es ist auch möglich den Stein als reine Melchsee-Darstellung zu interpretieren. "D" entspricht dem Graustock, im Osten, das "T" der Aufstieg, die Steinbegrenzung die Grenze, was beim starken Abfall der Bergkuppen zum Gental möglich erscheint.
Peter Guler befasste sich mit den Hauszeichen*. Er fand auf Hausgiebel geschriebene Symbole aus der germanischen Runenmythologie, wie Fruchtbarkeits-, Schutz und Glücksymbole. Er vergleicht sie konkret mit der jeweiligen Familiengeschichte. So verfolgt er auf einem Hausgiebel in Klosters die Initialen zurück bis in die germanische Zeit. Guler findet im Rechteck mit den Diagnonalkerben ein Gifu-Runenzeichen mit der symbolhaften Bedeutung "verheiratet mit", welches auch einfach als Fruchtbarkeitssymbol der Vereinigung und Vermehrung dasteht. Besitz und Hauszeichen sind oftmals das gleiche und wechselten auch in Graubünden mit dem Besitz zu einem Fremden über.
Bei einer Feldbefragung in Obwalden erinnert sich Paul Reinhard, Unterschild,
St. Niklausen an solche Hauszeichen* in
einem alten Giebel, mit den Worten: "Ich habe mich gefragt, ob vorher die Chinesen
hier einmal wohnten"*. Zweifellos handelt es sich
um germanische Hauszeichen, welche auch im Kanton Obwalden unerkannt vorhanden waren. In
einem 1992 erschienen Buch, die Bauernhäuser von Obwalden fehlen der-artige Hinweise. Es
gibt, angesichts des fehlenden Bewusstseins bei Volk und Gelehrten kaum Inventare solcher
Denkmäler, die beim Umbauen, wie im kernser-melchtalischen Schild zerstört und
unwiderbringlich (Bild 8: Hauszeichen/Wallis) vernichtet werden
können. Der Vergleich des Augenzeugen mit "chinesischen" Zeichen bedeutet
klarerweise eine Quittung für die germanischen Runen-Hauszeichen in Obwalden. Ihre
Sinngebung ist dem germanischen Nachkommen völlig unbekannt. So sind denn die
germanischen Runen-Zeichen unerkannt in einem 1. Augustfeuer aufgegangen, was sehr viel
Raum für intertemporale Sinndeutung abgibt.
Schröder* legte Beginn des Gebrauches von Hauszeichen vor die Zeit der Kelten oder Germanen zurück. Gmür findet sie bei allen Naturvölkern. Massgebend erscheint aber, welchen Gebrauch, bzw. welchen Inhalt und welchem Zweck die jeweiligen Zeichen verkörperten. Zeichen beinhalteten Symbolgehalt, wie bei den Kelten. Sie stellten somit eine Symbolsprache dar, geprägt von den damaligen (heidnischen) Mythen*. Im Christentum ist der Gebrauch des Fisches in Rom bekannt. Der Vogel war das Zeichen des ewigen Lebens. Der Gebrauch dieser Zeichen war nach Gmür bei den Germanen stellvertretend für ein Rechtssubjekt, also einen Mensch, niemals gab sie ein Bild einer Person wieder. Die Ursprünge gehen jedoch zurück auf mythologische Sinngebung. Sie mögen, zusammen mit der Runenschrift und Runensymbolik aus gleicher Herkunft Eingang in die germanische Kultur gefunden haben.
Guler drang in den Bereich der Suche nach der Mystik der frühgermanischen Magie vor, welcher sich aus Astrologie und Numerologie und an frühsakralem, also heidnischem vorchristlichem Natur-Religionsverständnis formal etwa in sakralen Sonnensymbolen ergeben hatten. Heute unverständliche Hauszeichen entstammen von diesen Schriftzeichen, den Runen, welche für die Germanen mehr als Buchstaben waren und magische Bedeutung und Gehalt haben konnten. Diese Symbolsprache war geprägt von der damaligen Geisteshaltung, den damaligen Mythen, welche das Zentrum der damaligen Kultur bildeten. Die Naturbeobachtungen führten zu den Runenzahlzeichen für Distanzen Sonne-Erde=10, Erde-Saturn=100, Sonne-Merkur=4, Merkur-Venus=3, Sonne-Venus=7, Sonne-Jupiter=52, bzw. zu den entsprechenden Runenzeichen. Runenzeichen werden oftmals als Bilderschrift bezeichnet. Gewisse Runenzeichensymbole finden sich nach Guler, er sagt nicht wo und in welchem Zusammenhang, schon in einer Zeitepoche zwischen -8000- 6000, D.h. unmittelbar in Gebieten, in welchen die letzte Eiszeit, früher als bei uns, beendet sein musste, noch vor der Kupferzeit*. Alle Hauszeichen finden sich, mit Ausnahme des M=1000 im Runenalphabet wieder. Für das Verständnis der jeweiligen Symbolik der entsprechenden Epoche ist für das Alphabet wohl als Lautsymbol eruierbar. Der Rune bzw. dem Runenzeichen wird, wie am Beispiel der germanischen Rune belegt werden soll, wird ein Verständnis der entsprechenden Epoche vorausgesetzt. Für die germanische Mythologie sind die Runen in der Edda, der germanisch-heidnischen Bibel beschrieben. Die älteren Lieder oder Saemundar-Edda ist mit ihren Götter-Hymnen und Heldensagen die wichtigste Quelle altgermanischer Geschichte in Dichter-Form. Sie ist für Europa wichtiger als die Dichtungen Homers, weil sie dem Selbstverständnis unserer eigenen Kultur und der Entschlüsselung der darin enthaltenen Mythen, einschliesslich der religiös Rezipierten, dienlich wäre. In der altnordischen Poetik des Dichters Snorri Sturluson, der Skalden-Poesie wurde die germanische Moral und das Weltverständnis um 1225 erneut festgehalten. Die Edda, als das umfassende Werk, ist die Quelle für das Verständnis und den Zugang zur alten germanischen Mythologie. Sie wurde im 13. Jh. übertragen in eine Sammlung altnordischer Stabreimgedichte in Lieder und Gedichtform.
Diese jüngere Snorra-Edda stellt eine Prosadarstellung und die schriftlich wichtigste Quelle germanischer Weltanschauung dar. Sie ist anfangs des 13. Jh. bereits stark feudalisiert und damit stellt gewissermassen die Feudale Verfassung dar. Ihre Gültigkeit für ganz Europa steht ausser Zweifel ist das germanische Element, feudal und kulturell stark, sprachlich teilweise angepasst, in ganz Europa vorherrschend. In der Edda werden die 18 Zeichen des Futhark beschrieben. Jedes Zeichen bedeutet als Symbol, alle Zeichen zusammen als Ganzes, eine zum Ganzen verschmelzende Aussage, die Weisheit, Lebensauffassung, Ehre, Moral, die germanische Verfassung (Ethik, Moral, Recht, Mystik, Religion) enthielt. Jedes der 3 identischen Runen-Zeichen links und rechts sind identisch, liegend bedeutet es einen negativen Inhalt, z.B. das Fehlen dieser Eigenschaft: (Runen-Bilder 9)
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Es fällt auf, dass diese Tugendfibel germanischer Lebensauffassung in den ING-en-Namen der Siedlungen auf den Ort des mit der Neusiedlung erwünschten Kindersegens einer genau bestimmten Sippe hinweist, welche germanischer Sitte folgend den Namen der Urahnes dieser Sippe, von der Herkunft her, auf die Neugründung übertrug.
Namen wie Manfred, oder Inge, Inga, Sigfried, Frei(a)tag usw. entpuppen sich ohne weiteres und lassen den germanischen Ursprünge unserer vergessenen germanischen Kultur erkennen. So wird denn im namenskundlichen Teil Melchsee-Frutt, der Namensteil Mel(-ch/k) gesucht werden. Oft sucht man das Eine und findet vieles anderes! Die Namenskundler haben ein ungeahntes Betätigungsfeld vor sich.
Den Runenzeichen w(u)erden magische, mystische und mantische Kräfte zugeordnet. In den entsprechenden Körperstellungen (Asanas) und Griffen (Mudras) beschreibt Guler unter Hinweis auf Karl Spiessberger (Runenmagie) eine Runengymnastik und meditatives Geschehen, vergleichbar mit Yoga. Jede Rune vertritt eine Dreiheit, nämlich: Zahl, Buchstabe und eine Idee. Man begreift, wie die christliche Gottheit im Mittelalter dreifaltig erscheinen musste. Es passte in die Denkweise der Germanen. Rune bedeutet denn auch Geheimnis, jedes Zeichen ist eine Macht. Runen beinhalteten transzendentale Kraftfelder, kosmische Ideenmacht. Nach Szabo (Buch der Runen) sind die Runen das westliche, germanische Orakel. Bischof Wulfilaübersetze das griechische Wort Mysterion ins germanische Wort Rune.
Die Hexe(r/n)verfolgungen von 1650-1740 stand in unseren Gegenden diesen alten Bräuchen feindlich als Aberglaube gegenüber. Das weibliche Hexenwesen basiert auf der germanischen Priesterfunktion der Frau. Unter christlicher Ägide galt es, weibliches Priesterwesen, als Ansatz zur germanisch-mythischem Machtinstrument, zu bekämpfen. Derselbe mythische Ansatzpunkt steht auch dem katholischen weiblichen Priesterverbot. Sie entspricht der Bekämpfung der germanisch heidnischen Priesterfrau. Hexen waren aber nicht ausschliesslich weiblich. Letztlich ging es darum, unter einem bestimmten Vorwand Andersdenkende oder einfach Besitzende auszuschalten und deren Eigentum zu konfiszieren. Nichts hat sich bis heute geändert.
Es scheint verständlich, dass die Naturbeobachtungen direkte Zusammenhänge zwischen Ur-Symbolik der Sonnesymbole, den danach auftretenden Runensymbolik und der Astrologie in Darstellung und Deutung brachte. Guler geht soweit, dass er Astrologie als wissenschaftliche Weiterentwicklung der Runensymbolik betrachtet. Während die Runensymbolik im Mystischen, Magischen, Tantrischen verharrt, hat die Astrologie das Zusammenwirken der Planetendarstellung und deren Einfluss auf Mensch um Umwelt genau errechnet und dargestellt. ... Die dabei entstehenden Bilder sind nach erfolgter Entschlüsselung (Deutung) Runensymbole und in ihrer Aussage deckungsgleich mit der astrologischen Deutung"*.
Die spätere Entwicklung der Runen zu übernommen Hauszeichen, Rechtsanspruchpersönlichkeitszeichen, ihre Entwicklung hin zu Wappen, bei feudalen Entwicklungen, werden erklärbar und verständlich. Wappen bedeuteten als Bilder Zeichen einer Magnatenfamilie. Tragen konnte es aber immer nur einer, der Innehaber der Summe der Rechte, welche damit verbunden waren.
Der Stellenwert der vom Berner Professor Max Gmür 1917 beschrieben Schweizern Bauernmarken und Holzurkunden liegt in der germanischen Herkunft dieser Runenstäbe. Diese "hölzerner Denkmäler" waren die Urkunden der mündlichen und nicht schriftlichen Lebensweise des dem Mittelalter folgenden Zeitabschnittes bis ins beginnende 20. Jh.
Der entscheidende Mangel, den die Forschung immer wieder begehen, besteht in der Beschränkung auf die bequem zugängliche schriftlichen Papier-Urkunden. Dabei wird übersehen, dass die Schriftlichkeit bis Ende des 19. Jh. nicht allgemein verbreitet war. Pestalozzi nahm seine Tätigkeit erst beim Franzoseneinfall, d.h. nach 1798 in Stans auf.
Mit den Schriften der Adeligen und der Klöster kam im Mittelalter nur in Berührung, wer das grosse Pech hatte von diesen grundherrlichen Einrichtungen "eingefangen" d.h. erfasst zu werden. Wer einmal in diesen Büchern des Lebens stand, hatte bald einmal nichts mehr zu lachen, er wurde mehr oder minder unfrei. Diese grundherrlichen frühen Grundbücher (Urbare) der Adeligen und der Klöster enthalten denn nur einen kleinen Teil des jeweiligen Grundbesitzes. Der St.Blaser Benediktiner Herrgott hat ihn für die Habsburger. Die Kirchen als Stiftungen enthalten Ver-zeichnisse der Schenkungen und Gebetstiftungen, wie z.B. im Sachsler, Sarner oder Alpnacher Kirchenbuch. Erst ab dem 16. Jh. werden sie zu Personenregistern mit Heirats- Geburtsvermerken. Dies erschwert die Ahnenforschungen.
Anfangs des 17. Jh wurden Chroniken geschrieben, wie diejenigen Diebold Schilling's, welche den Bestellern zu gefallen hatten. Es waren gewissermassen die bebilderten "Comics Heftchen" des späten Mittelalters, deren Bilder auch uns, ungeachtet des Inhaltes, heute noch gefallen können oder sollen. Es ergeht uns Erwachsenen dabei ähnlich wie den Kindern mit Comics. Vor und neben diesem "Trend zur Schriftlichkeit" gab es im frühen Mittelalter bei den Bauern die Holzurkunden als Beweismittel. Gmür wies auf die frappante Ähnlichkeit der Holzurkunden, welche er in der Schweiz fand, mit dem germanischen Rechte hin. Sein Hinweis auf die "Lex Alamannorum" (22,2;27) lässt keinen Zweifel zu, dass im Gebiete der Schweiz diese hölzernen Urkunden den schriftlichen Schlüssel und Ergänzung zur überwiegend germanischen mündlichen Kultur bilden.
Jeder besitzhabende, eigentumsfähige Freie verfügte über eine bestimmte Haus-marke oder sein Hauszeichen, welches sein Eigentum klar markierte. Das Zeichen konnte verkauft und erworben werden. Er konnte es als Ausweis seines Eigentums anbringen, so wie der Handwerker heute noch seine Werkzeuge markiert um sie unterscheiden zu können. Es gab schon damals mannigfache Notwendigkeiten zu markieren. Die Viehmarkierung für das Vieh auf der Allmende oder auf den Alpen war allgemein verbreitet. Was heute vielfach als "Wappen" behandelt wird, war damals nichts anderes als Beweiszeichen, welches Rechtssicherheit verlieh. Die Holzmarke stellt die Verbindung zwischen einer bestimmten Person und seinem Zeichen bzw. der Sache her, die das Zeichen trug. Massgebend war, dass immer nur ein gleiches Zeichen im Verkehr war, und der Sohn z.B. vom Vater und vom Bruder zu unterscheiden war. Erst dann verwendete man wieder das unbenützte Zeichen. Eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den verschiedenen Familienzeichen war vorhanden, wesentlich war stets das Erfordernis der Unverwechselbarkeit.
Solche Hausmarken waren bis anfangs noch des 20. Jh. in der Schweiz allgemein
verbreitet. Augenscheinlich verwendeten auch die Alamannen dieses Hauszeichen. Die Lappen
und Mongolen benützen sie heute noch. Die Araber markieren die Kamele, die Japaner
zeichnen ihre Kleider, die Volkstämme Afrikas, Australiens und die Indianer Amerikas
verwendeten das System des Symbols. In unserer Gegend ist die Hausmarke von den
germanischen Alamannen in dieser Weise eingeführt worden*.Massgebend
ist, dass die Art, wie markiert wurde, mehr ein wirtschaftliches Element bildete. Eigentum
wurde markiert, und Eigentum (Bild 10: Hausmarken Tessin) hatte die
Sippe oder ein Freier. Wurde die germanische Art und Weise verwendet, so deutet es darauf
hin, wer den Ton, bzw. die Markierungsart vorgab, was auf eine Prädominanz hindeuten
würde. Die Fortentwicklung der germanischen Hausmarken zu Wappen der Feudalherren lässt
sich aus der germanischen Eigenart herleiten. Die Kelten hatten mit Sicherheit eine eigene
Art zu markieren. Ähnlich wie bei der Schriftlichkeit hat die Art Beweishölzer damit zu
tun, mit wem was zu beweisen war. So mag es auch bei den Beweishölzern verschiedene
"Dialekte" gegeben haben. So kannten Alamannen, Burgunder, Franken ihre eigenen
Hausmarken, mit welchen auch gezeichnet wurde, unverkennbar. Die grosse Verbreitung
erwähnt Gmür unter Hinweis auf C. Meyer* Rechtlich
waren die Hauszeichen in den Zivilprozessordnungen der Kantone des 19. anfangs des 20 Jh.
ausdrücklich geregelt. Im Kanton Freiburg war die Hausmarke 1916 noch im geltenden Recht
erwähnt (Art.226 Codec. Fribourgois), als Marques Domestiques. Das geschlagene Holz wurde
gezeichnet, was im Art.. 55 des kantonalen. Forstgesetz geregelt wurde. Am weitesten
verbreitet waren anfangs des 20.Jh. bei Gmür die Hausmarken im Oberwallis*. Das Unterwallis war bis ins 16 Jh. deutsch germanisch.
Die Kultur im 16./17.Jh. war burgundisch-germanisch oder alamannisch-germanisch,
langobardisch-germanisch. Kein Problem damals. Die welsche Sprach-grenze verschiebt sich
heute nach Norden. Auch im Unterwallis ist die "Marque Domestique"
weitverbreitet, namentlich im Val d'Anniviers (Eifischtal)*.
In Monthey hingegen wird ein deutschsprachiger Kindergarten eröffnet. Grund ist die
Ansiedling von Deutsch-Schweizern der Firma Ciba-Geigy (NOVARTIS). Die deutsche
Sprachgrenze verschiebt sich in das Tessin, fasst aber wegen der Alterstruktur der
Neusiedler nicht Fuss. (Bild 11: St. Antönien)

Träger des Rechtes, war Jederman der innerhalb eines Rechtskreises
rechtsfähig war. Der Gebrauch bestand ganz allgemein in der persönlichen Markierung
einer Sache oder eines Willens, im Sinne einer Erklärung. Wollte man etwas übertragen,
so geschah dies dadurch, dass die Sache auf einer Holzurkunde verinnerlicht, versachlicht,
personifiziert und dann mit der Holzurkunde übertragen wurde. Trug eine Sache die
Hausmarke, so bedeutet dies die Vermutung des Eigentums an dieser Sache im
Vindikationsprozess*. (Bild Nr. 12:
Ohrmarken Tessin) Das Zeichen gab die Vermutung des Eigentums. Der Zeichenträger hat
die bequeme Besitzerrolle, welche die Vermutung des Eigentums bedeutete. Der Gegner musste
den Gegenbeweis führen, dass das Zeichen ungerechtfertigterweise angebracht war.
In Obwalden waren nach Omlin, von Gmür gefragt und zitiert, Holzzeichen,
welche nicht mit dem Hauszeichen identisch sein müssen, mit Einschnitten wie // oder / in
Gebrauch. Omlin kannte die Hauszeichen nicht, welche Paul Reinhard im Oberschild / St.
Niklausen / Kerns am abgerissenen Haus "Alt-Hostatt" beschrieb.. Das Kloster
Engelberg gebraucht den Stern. Noch heute sind die Holzzeichen vielerorts in Gebrauch.
Tierzeichen betreffen jede Art von Tieren, einschliesslich der Bienenstöcke und Vögel.
Die Verbreitung bei den Germanenbeschrieb Kohler*. Die
Viehzeichen sind vielartig: Ausschneiden der Buchstaben in der Haar mit der Schere, auf
der Kreuzpartie, Hornbrand, weniger Klauenbrand. Tätowieren der Ohrmuschel und Ohr-marken
ergänzen dies, wobei der Abstammungsnachweis derart geführt wird. (Bild
13: Peking)
Verbreitet
waren auch Abrechnungshölzer, welche als Schuldanerkennungen oder als
Verpflichtungshölzer galten. Die Zeichen wurden auch auf Ziegel gebrannt. Sie bedeuteten
oftmals Hinweise auf die Hersteller oder den Besteller. Schon Römische Legionen stellten
so ihre Ziegel her. (Bild 14: Schuldtesseln)
Auffallend ist das Auftreten des Sonnenwindes (heute als Hackenkreuz bekannt und tabuisiert!). Dieses Zeichen findet sich ebenso in der Verbotenen Stadt in Bejing, als Symbol für den Kaiser, welcher als Licht und Sinne dargestellt wird. Deshalb ist die kaiserliche Farbe gelb. Die Bauerzahlen stellen eine einfache Art dar, wie bestimmte Summen festgehalten werden können. Am besten wird auf die Art des Schreibens beim Jassen (Schweizer Kartenspiel) verwiesen, wenn die Hunderter oben einen Strich, bis zur durchgestrichenen vier = 5, die Fünfziger als Querstriche zu Hundertern und die zwanziger ebenfalls bis 4 plus Querstrich zu Hundertern hier absichtlich kompliziert beschrieben werden, um aufzuzeigen wie einfache Sachen, die man versteht, in der Erklärung höchst kompliziert werden. Daran kann dargetan werden, was Geschichte heissen kann: "Früher selbstverständliches, an heutigen Wertvorstellungen gemessen, neu zu definieren"*. Dies setzt aber doppeltes oder mehrfach-kulturelles Verstehen voraus. Kenntnis der Gegenwärtigen Selbstverständlichkeiten und der früheren, der Geschichtlichen. Dasselbe Muster kommt inner- und ausserkulturübergreifend zur Anwendung. Wenn z.B. ein Chinese versucht chinesische Wertvorstellungen der heutigen Bewertung der Kulturrevolution einem Europäer zu erklären. Die römischen Zahlen sind den meisten Leuten kam mehr erinnerlich. Schwierig sind die früheren Masse "Eimer" und "Saum", der "Küfer" im schaffhausischen Weinland, die "ungeraden Masse", die Liter, welche früher 40 eine "Tragete" abgaben. 80 Mass waren ein "Zürieimer". Die Sackweise Ablieferung von Korn und Kartoffeln. Auffallende Übereinstimmungen bestehen zwischen Zahlen im Bündnerland, wie auch bei Rentierjägern im Lappland oder Kerbhölzern im Wallis, notiert Gmür.
Die Holzstücke und Holzstäbe mit Kerben, welche als Kerbhölzer oder Kerbstöcke bezeichnet wurden, waren Urkunden, welche Tatsachen be-wiesen. "Wer möchte denn schon was auf dem Kerbholz haben?" lautet heute noch verständlich die Frage. Vor der Zeit als Pergamente verfügbar waren, neben diesen noch bis anfangs des 20. Jh. wurde so der hölzerne Beweis bei uns geführt. Die Lose der Germanen, der Holzstab, der in der Frankenzeit grosse Bedeutung hatte, sind in der Schweiz vielerorts bis anfangs dieses Jahrhunderts erhalten geblieben.
Die Privatrechtshistoriker haben diese germanischen Kerben auch seit Gmür nicht weiter bearbeitet. Gmür verstand als Jurist die aktuelle (1916!) Bedeutung. Ihm fehlte aber das rechtshistorische Verständnis für die germanischen Voraussetzungen der Runenzeichen. Ihre Erforschung steht auch 90 Jahre später, im Vorfeld der 150-200 Jahrfeier unseres heutigen Bundes ebensowenig in Mode, wie das Studium unserer germanischen Vorfahren.
Offensichtlich wurde mit der Bekämpfung alles "heidnischen" in den
letzten tausend Jahren, auch unser Geschichtsbewusstseins und das Inventar des alten
Brauchtum und unserer Kultur weitgehend vergessen, die Zusammenhänge ausradiert. (Bild 15: Sonnenwind/Zug)
Das Englische Parlament brannte 1834 nieder. Grund
waren die im Keller des Parlaments gelagerten Rechnungs-, Kerbhölzer, welche bis 1826 als
Beweishölzer des englischen, ehemals normannisch-wikingisch-germanischen Staates,
aufbewahrt wurden*. Es handelte sich auch dort um
germanische Kerbhölzer*. Die Tauglichkeit dieser
Rechnungsmethoden steht demnach ausser Zweifel. Vor der Verwendung der arabischen Zahlen
waren bis etwa 1650 ausschliesslich die römischen Zahlen in Gebrauch. Masse und Münzen
gehörten zu den autonomen Rechten z.B. der Städte. Mit der Ausdehnung des Handels
entstand der Bedarf nach einheitlichen Normen. Christliche Handelshäuser zum
Geldausleihen ersetzten die vormals jüdische Institute. Die schweizerischen Kantonalen
Prozessordnungen anerkannten und erwähnten ausdrücklich die Kerbhölzer, sie galten als
Schuldanerkennungen. Das Rechenbrett oder das Rechentuch, die Computer des Mittelalters
benutzten die Rechenmeister. Gmür machte 1916 eine Standesaufnahme in der Schweiz. Ohne
Gmür wäre die schweizerisch-gemanische Kultur nur schwer sichtbar zu machen. Er wusste
natürlich genau was er hier für geistig offenere Zeiten aufbewahrte. Guler nahm 2500
Hauszeichen des walserischen Prättigau und der Landschaft Davos auf. Die Verwendung der
Kerbhölzer stellte Gmür selber fest. Er sicherte Hölzer, welche heute die in von ihm
angeregten Museen vor Ort ausgeliehen sind und vor Ort gescheut werden können*. Was in England ein Unglück zustande brachte, besorgte
den Schweizern die Abgeschiedenheit einiger Gebirgstälern die 1. Augustfeuer. Auch aus
Gründen der Rechtsicherheit wurden die quittierten kunstvoll anzusehenden Hölzer
vernichtet, weil sie den zugedachten Zweck erfüllt hatten*.
Im St. Galler Oberland waren die "Beigli" zum Milchmessen um 1860 aus dem
Gebrauch verschwunden. In Uri und in Obwalden (nach Auskunft von Hans Omlin an Gmür) war
die Verwendung hölzerner Rechnungshölzer "noch erinnerlich". Im Berner Jura
deutet der Ausdruck "Droit d'encranne" für Kuhrecht auf den Gebrauch der
Hölzer hin. Im Wallis und in den wenigen walserischen, deutschsprachigen Gemeinden im
Tessin waren die Hölzer noch im Gebrauch, im Lötschental und Visperterminen. Im
Liechtensteinischen werden sie als Walsergut bezeichnet*.
In Basel(Stein) und im Norden kam der Begriff "Kerbhölzer" vor. Ansonsten
besteht eine regionale Vielfalt. In der Nord- und Mittel-, Zentralschweiz heissen die
Hölzer "Beile" oder "Beigle". Im Kanton Bern existierten die
Kaufbeile der Liegenschaftsverkäufer als Unterpfandtitel. "Beil" wird vom
alamannischen "beiala" abgeleitet, was soviel bedeutet wie
"Einschnitt" (Rune, Marke). Der Ausdruck "beilen" bedeute amtlich
messen, abbeilen, abrechnen. I Dialekt der Schweiz spricht von einer "Biigi
Holz" einer genau gemessenen Holz-Beige. In Graubünden heissen sie
"Schiter" oder " Tötzeni" . Abtesseln heisst abrechnen.
"Tas" heisst auf rhätisch Holz. Im walliser französisch wird für viel
"un tas de"* verwendet. Früher bedeute es
ein bestimmtes Mass. Im Tessin heissen sie "tessele".
| Unter ihren althergebrachten, auf
Lehmziegelwänden gemalten Motiven findet man in Rajasthan, Indien auch das Hakenkreuz,
ein uraltes Sanskrit-Symbol. Quelle: Viktoria Ginn, Geister der Erde, © 1991, Metamorphis-Verlag, G.m.b.H. München, S. 35f. (Original: The Spirited Earth, 1991 Rizzoli International Publications) |
Die Loshölzer waren dazu bestimmt die Arbeiten auf die Träger der Hausmarke zu verteilen. Die Zählstöckewaren dazu bestimmt die persönlichen Pflichtarbeiten, es gab noch keine Steuern, mit denen sie abgegolten werden konnten wie heute, auf die Träger der jeweiligen Hausmarke festzuhalten, abzurechnen. Die Kehrtesseln oder Pflichthölzer des Wallis dienten der Kontrolle der Arbeiten und für die Bestimmung des Bussgeldes. Die Nachtwachtesseln in Obergesteln/VS und in Reckingen haben ein Ausmass von 1 Meter. Die Abrechnungshölzer auf den Alpen dienten der Abrechnung beim Milchaustausch, der Abrechnung mit dem Älpler*. Die Kuh- und Alprechte, die Sey-Rechte etwas des Simmenthals/BE, wurden mittels Holzurkunden als eigentlich Holzgrundbuch verwaltet. Diese Krapfentesseln stehen für die Alprechte da*. Die Krapfentesseln der Tellialp bei Wiler enthalten äusserst komplexe Verhältnisse von über 200 Teilhabern der Alp. (vgl. Gmür Tafel XXX1 (21). In Turtmann/VS passen zwei kombinierte Hölzer zusammen welche die Rechte verkörpern. Ein geschriebenes Register ist zur Kontrolle um die Jahrhundertwende vorhanden. Die Chruit- oder Krauttesseln verkörpern als Einlage und Beitesseln ein Recht wie ein Aktiencoupon und bedeuten das Recht auf den Jahresnutzen.
Das Kerbholz "gleicht" nach Gmür der Festuca des germanischen Rechtes. Der Exkurs in die hölzernen Urkunden erinnert an den Brauch der Franken und der Alamannen, die Festuca, nach Abschluss des Rechtsgeschäftes den gekerbten Stab der anderen Partei zuzuwerfen. Das Holz verkörperte den Inhalt des Rechtes. Die äussere Identität der Festuca Notata mit den Kerbhölzern ist, so Gmür, "geradezu in die Augen springend"*. Die Anwendung folgt den Aufzeichnungen des Brauchtums für Völkerschaften in der Lex Alamannorum (31, 36 2) für die Swiss Allemands, der Lex Burgundorum, für den westlichen Teil, Lex Rom. Curiensis (L.24 2) für das Büdnerland, und der Lex Salica (6, 50 3). welche Gmür in der Schweiz angewandt sieht. 1492 in einem Urteil gegen Adrian von Bubenberg, wegen Felonie der Herrschaft Manneberg, und als diese dem Grafen von Greyerz zuerkannt wird, erfolgt die Übereignung in der Urkunde ausdrücklich mit der Formulierung "per traditionem unius baculi memoris manualis ut moris est ..." d.h. durch Überreichung des Stabes, wie es (im Greyerzland) Brauch ist ..." Erst im Mittelalter wurde die FESTUCA ausschliesslich durch die Urkunde ersetzt. Handreichung der rechten Hand diente als Treuebezeugung. Der Stab bedeutete den Inhalt des Rechtes, Ausweis, ein Halm konnte ihn vertreten. Ostnordisch hiess er: Troe. Altfränkisch wurde der Stab bei der Selbstverbürgung übertragen, indem er den Schuldner mit der linken Hand dem Stab dem Gläubiger überreichen und mit der Rechten zurückempfangen liess. Dasselbe geschah bei der Wadiation (Wetten als Pfandgabe als freie Bürgschaft). Die Bürgschaft bedeutet eine Geiselgabe, wobei die Geisel der Bürge nicht übergeben wurde. Die Schuldnerhaft für Privatschulden wurde in der Schweiz abgeschafft. Sie existiert aber noch als Strafersatz, wenn eine Busse nicht bezahlt wird, als Bussenumwandlung, nach einem Tagesansatz*.
Die Beweisregeln der schweizerischen, kantonalen
Zivilprozessordnungen anfangs des 20. Jh. nahmen zur Zeit Gmür ausdrücklich Rücksicht
auf die Kerbhölzer und noch heute ist alles Urkunde, was einen Beweis erbringen kann,
ausdrücklich nicht nur geschriebenes. Dies hat sich bis heute, mit Inkrafttreten des
Zivilgesetzbuches nicht geändert. Auch elektronischen Datenträgern kann nach
schweizerischem Recht Urkunden- d.h. Beweischarakter zukommen. Es handelt sich bei den
Kernhölzern um Beweismittel, als Urkunden im weitesten Sinne: Um hölzerne Urkunden*. Auch in Bayern, im Niederländischen C.c. (Art.1924),
im österreichischen Reglement von 1895 (§ 313), im Ital. C.c. (Art. 1332) und in der
Spanischen Praxis war die urkundliche Beweiskraft der Kerbhölzer anerkannt*. Gmürs Schlussfolgerungen lautete: Die Marken und
Kerbhölzer,"...sie reichen mit ihren Anfängen,...wie etwa der Eid und die
Landsgemeinde, in die germanische Zeit hinein,..." Gmür wies aber auch auf den
früheren Gebrauch solcher Markzeichen bei den nichtgermanischen Nomadenvölkern wie z.B.
bei den Lappen hin, auf die allgemeine Verbreitung solcher Marken bei Naturvölkern. Erst
mit der allgemeinen Einführung des Lesen und Schreibens Mitte des 19. Jh. wurden die
Rechnungen der Bauern in unseren Landen mit Runenzeichen langsam hinfällig. Guler hat
über die alten Hauszeichen der Walser in Graubünden diese Suche vorgenommen und m.E.
einen von vielen Schlüsseln zur Lösung geliefert.
In Obwalden, Giswil wurden die Holzzeichen von Mitgliedern der
Heimatkundlichen Vereinigung systematisch gesammelt. Holzzeichen sind an die Hauszeichen
angelehnt und dienten in der Vergangenheit zur Bezeichnung von Eigentumsansprüche beim
gemeinsamen Aufarbeiten des Losholzes. Das Losholz war ein Bürgernutzen und konnte
mangels Strassen nur mittels Reisten und Flössen zu Tale gebracht werden. Eine
Veröffentlichung der rund 200 teilweise an Runen erinnernde Zeichen ist als Heft 2 der
Heimatkundlichen Vereinigung für Herbst 2000 geplant. Das Teilenarchiv Grossteil, Giswil
ist ca. 1880 verbrannt. Im Jahre 1860 erstellte Martin Kiem Regesten und Abschriften
dieses Archivs. Die Transkribierung der Giswiler Urbare und Kirchen-Rechnungsbücher
ist abgeschlossen, bis zur Veröffentlichung ist noch einiges zu tun.
Der örtliche "Heimatkundliche
Vereinigung von Giswil (HVG)" (Auskunft
Degelo Stand 11.5.2000).
Ein Steinmetzzeichen am Pfarrhaus zu
Sachseln erwähnt Durrer*: Ein nach runenart
gestaltetes Steinmetzzeichen und die Jahrzahl 1608 auf der Sturze des kielbogigen
Sandsteinportales. Durrer ordnet die Künstlerzeichen auf den Kunstgegenständen jeweils
treffsicher zu. Durrer äussert sich auch zur im Seeligsprechungsprozess eigentlich
entstehenden Von Flüe Saga, hier sei nur auf die Frage des angeblichen Siegels verwiesen,
dessen Echtheit Durrer bezweifelt*.
Stand: 09.06.2001